Unter welchen Voraussetzungen hilft die Bundesstiftung?
a) Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenhalt in Deutschland,
b) Ein Schwangerschaftbericht, z.B. ein Mutterpass,
c) Falls Sie in einer finanziellen Notlage befinden. (Die Beratungsstelle wird in diesem Fall Ihre Einkommensverhältnisse überprüfen).
Zuschüsse aus der Bundesstiftung sind nur zulässig, wenn die sozialen Hilfsdienste, hierzu gehört auch die Sozialhilfe nicht ausreicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wird.
Der Antragsvordruck wird bei der örtlichen Schwangerschaftsberatungsstelle oder folgenden Institutionen abgegeben (nicht bei der Bundesstiftung):
.Arbeiterwohlfahrt
.Caritas
.Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
.Deutsches Rotes Kreuz
.Diakonisches Werk
.Donum Vitae
.ProFamilia
. Sozialdienst katholischer Frauen oder bei den örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen.
Diese Institutionen erteilen Ihnen Auskünfte über die Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Bemühen Sie sich um einen rechtzeitigen Termin, da der Antrag für finanzielle Hilfeleistungen vor der Entbindung abgegeben werden muss. Den Antragsvordruck erhalten Sie von der Beratungsstelle.
Wie hilft die Bundesstiftung?
Mit Zuschüssen vor allem für die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung sowie für die Betreuung des Kleinkindes.
Die gewährten Leistungen werden nicht auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet. Die Höhe und Dauer der Hilfe richten sich nach Ihren persönlichen Umständen, aber auch nach den Gesamtzahlen der Antragstellerinnen in Notlagen.
Die Bundesstiftung zahlt nicht unmittelbar an Sie selbst, sondern an die Landesstiftungen für Frauen und Familien in Not und ähnliche Verbände in den Bundesländern.
In Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen helfen die Landesstiftungen auch mit eigenen finanziellen Mitteln.
Um die Schwangerschaft fortsetzen und die Betreuung des kleinen Kindes vereinfachen zu können unterstützt die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ jährlich ca. 150.000 schwangere Frauen in Notlagen auf unbürokratische Weise.
Ausführliche Auskünfte: 018 01/90 70 50
04.03.2008
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