- Für die Geburtsformalitäten ist es ausreichend wenn entweder die Mutter oder der Vater einen Antrag stellt. Falls ein Elternteil ausländischer Nationalität ist, muss der Elternteil türkischer Nationalität den Antrag stellen.
- Gemäß unseren gesetzlichen Bestimmungen müssen türkische Staatsbürger ihre im Ausland geborenen Kinder innerhalb von 60 Tagen bei der für sie zuständigen Botschaft/dem Generalkonsulat anmelden. Falls die Meldung innerhalb von 60 Tagen erfolgt, wird für den Personalausweis keine Wertpapiergebühr erhoben. Falls die Frist von 60 Tagen überschritten wird, muss die Wertpapiergebühr gezahlt werden.
- Prinzipiell wird das im Ausland geborene Kind bei der Botschaft/dem Generalkonsulat, die/das dem Geburtsort des Kindes am nächsten liegt, angemeldet. In außergewöhnlichen Fällen können die Eltern oder gesetzlich Bevollmächtigten mit dem Internationalen Geburtsschein des Kindes beim Meldeamt, bei dem sie gemeldet sind, das Kind eintragen lassen.
- Namen die die in unserem Alphabet nicht vorhandenen Buchstaben w, q, x enthalten werden nicht akzeptiert.
- Türkische Staatsangehörige die mit Ausländern verheiratet sind, können ihren Kindern jeweils einen türkischen und einen ausländischen oder noch mehr Namen geben. Falls dem Kind nur ein ausländischer Name gegeben wird, ist die zuständige Meldebehörde verpflichtet, die Änderung des Namens anzumahnen und falls er nicht geändert wird, dies der Staatsanwaltschaft mitzuteilen.
- Falls das Kind dessen Anmeldung beantragt wird, in den Reisepass der Mutter eingetragen werden soll, muß der Vater den Antrag persönlich stellen und falls das Kind in den Reisepass des Vaters eingetragen werden soll, muß die Mutter den Antrag persönlich stellen oder eine vom Notar beglaubigte Einwilligungserklärung abgeben.
- Obengenannte Punkte gelten nur für eheliche Kinder.
- Falls das Kind mit der Geburt auch die Staatsbürgerschaft des Landes in dem es geboren wurde erhält, lesen Sie bitte die unter "Konsolosluk Ýþlemleri – Vatandaþlýk" aufgeführte Erläuterungen ‘Reþit olmayan çocuklarýn çifte vatandaþlýklarýnýn tescili’.
- Nachdem die Geburtseintragung des Kindes in das Melderegister in der Türkei erfolgt ist, wird in Ländern in denen der Postversand sicher ist, der Personalausweis von der Botschaft/dem Generalkonsulat per Einschreiben mit Rückschein an Ihre Adresse geschickt.
Die für den Antrag notwendigen Unterlagen
- Die Heiratsurkunde im Original
- Die Personalausweise der Eltern in Kopie. Falls einer der Ehepartner eine ausländische Staatsbürgerschaft trägt, den Geburtsschein oder die Kopie.
- Geburtsschein von der befugten ausländischen Behörde im Original.
Bearbeitungsgebühr
Wertpapiergebühr: 2,00 € Personalausweisgebühr (Falls die Anmeldung die Frist von 60 Tagen überschritten hat).
Postgebühr: 4,00 € einfacher Versand
Für die Geburtseintragung: 4,00 € (Bei mehr als einer Geburtseintragung je 1,- € zusätzlich)
Gesamt-Bearbeitungsgebühr: 6 €
06.03.2008
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